Was wir leisten

Leistungen im Überblick:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen/ Grundpflege nach SGB XI

Wir wissen, dass die kleinen und großen Hürden des Alltags für viele ältere oder hilfsbedürftige Menschen eine große Herausforderung darstellen und verstehen eine individuelle pflegerische Versorgung, welche sich an Ihren Wünschen und Bedürfnissen orientiert, als unser berufliches Selbstverständnis.

Die Steigerung der allgemeinen Lebensqualität und die sichere Gestaltung ihres Tagesablaufes, mit bedarfsgerechten Hilfestellungen, werden vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen fördern und dabei helfen, diese wiederzuerlangen.

Gemeinsam verfolgen wir stets das Ziel, den größtmöglichen Grad an Selbstständigkeit zu erhalten.

Das Pflegeteam Kolkwitz bietet Ihnen, im Rahmen der Grundpflege, professionelle Unterstützung in Bezug auf Ernährung, Körperpflege und Mobilität in Ihrem Zuhause.

Körperbezogenen Pflegemaßnahmen oder auch Grundpflege sind beispielsweise:

  • Hilfestellung beim Aufstehen / Zubettgehen
  • Unterstützung innerhalb der Wohnräume
  • Unterstützung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung oder des Hauses
  • Teil- oder Ganzkörperwaschung
  • Unterstützung beim Duschen / Baden
  • Hilfestellung bei der Zahn- und Mundpflege, Kämmen, Rasieren etc.
  • inklusive mundgerechter Zubereitung

… und vieles mehr

Medizinische Behandlungspflege nach SGB V

Wir wissen, dass es für viele kranke Menschen ein großer Wunsch ist, medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn möglich, nicht im stationären Segment, sondern präferiert im gewohnten Umfeld zu erhalten.

Dies dient nachweislich dem Genesungsprozess während einer Erkrankung oder nach einer Operation, ist wichtiges Element bei der Bewältigung chronischer Beschwerden und ist für viele Betroffene die deutlich komfortablere Pflegelösung.

Als Teil der Pflegeprofession und in enger Kooperation mit den behandelnden Ärzten stellt das Pflegeteam Kolkwitz, auf der Basis einer ärztlichen Verordnung, die medizinische Versorgung eines pflege- oder hilfsbedürftigen  Menschen sicher.

Leistungen der Behandlungspflege sind beispielsweise:

… und vieles mehr

Entlastung durch hauswirtschaftliche Leistungen

Wir wissen, dass eine Pflegebedürftigkeit oft ein Grund dafür ist, den gewohnten Alltag hinten anzustellen und auf ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben zu verzichten.

Über die klassischen Pflegemaßnahmen hinaus schaffen wir Entlastung und sorgen somit für eine solide Grundlage, um Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im eigenen Zuhause zu erhalten.

Das Pflegeteam Kolkwitz versteht die hauswirtschaftliche Grundversorgung als wesentlichen Bestandteil der täglichen Arbeit und bietet Pflegebedürftigen und deren Angehörigen individuelle Lösungen zur Bewältigung des Alltages.

Hauswirtschaftliche Leistungen sind beispielsweise:

  • Staubsaugen
  • Wischen
  • Staub wischen
  • Wäsche waschen
  • Abwaschen
  • Arztbesuchen
  • Einkauf
  • Friseurterminen
  • Freizeitaktivitäten
  • Durchführung von Einkäufen und Lieferung nach Hause
  • Tätigkeiten entsprechend der Witterung (Schnee schieben, Rasen mähen, Beseitigung von Laub)
  • Kleine Reparaturarbeiten (Lampe wechseln)

… und vieles mehr

Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI

Wir wissen, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen durch Angehörige /Pflegepersonen oftmals eine Herzensangelegenheit ist und somit allergrößten Respekt verdient.

Dennoch hat sich der Gesetzgeber vorbehalten, in festgelegten Abständen, zu prüfen, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist.

Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen.

Der „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ ist verpflichtend für alle Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 2), die Zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI muss in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchgeführt werden, um o.g. Leistungen weiterhin in vollem Umfang zu erhalten.

Auch hierbei steht Ihnen das Pflegeteam Kolkwitz mit geschultem Blick und situativen Gespür zur Seite.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von unseren kompetenten Pflegefachkräften durchgeführt und die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation gemeinsam besprochen und ganz allgemein eingeschätzt.

In der Folge werden ggf. Maßnahmen empfohlen, die die häusliche Situation verbessern und die Versorgung des Pflegebedürftigen optimieren können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • der Bezug von Pflegesachleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren
  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld

Menschen, welche Zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen.

Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen.

Pflegegrad 2: halbjährlich  2 x im Jahr  Zeitraum Januar-Juni & Juli – Dezember

Pflegegrad 3: halbjährlich  2 x im Jahr  Zeitraum Januar-Juni & Juli – Dezember

Pflegegrad 4: vierteljährlich  4 x im Jahr  Zeitraum Januar-März & April-Juni & Juli-September & Oktober-Dezember

Pflegegrad 5: vierteljährlich  4 x im Jahr  Zeitraum Januar-März & April-Juni & Juli-September & Oktober-Dezember

Pflegeteam Kolkwitz Beratung Pflegegrad

Individuelle Beratungs- und Schulungsangebote für Pflegekunden und pflegende Angehörige

Wir wissen, dass eine Vielzahl von Angehörigen, Nachbarn, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen Menschen bestmöglich und uneigennützig in ihrer gewohnten Umgebung pflegen.

Deshalb wenden wir uns mit diesem Angebot gezielt an diese besonderen Menschen und wollen gemeinsam mit Ihnen Ihr Engagement in der Pflege stärken.

Weil die meisten von ihnen keine ausgebildeten Pflegekräfte sind, aber die Versorgung von Hilfs- oder Pflegebedürftigen nicht nur Zeit, sondern auch praktisches Pflegewissen abverlangt, wollen wir durch gezielte und qualifizierte Anleitung und Beratung unseren Beitrag leisten, um zu helfen körperlichen und seelischen Belastungen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Dies ist in § 45 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) „Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen“ festgelegt:

„(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen….“

Dadurch können Sie die Grundlagen der Pflege erlernen und praktische Anleitungen und Tipps für den Pflegealltag sowie hilfreiches Wissen über Krankheiten erhalten.

In der Folge haben wir die wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt:

  • Hilfreiche Tipps für den Umgang mit besonderen Pflegesituationen z.B. bei Demenz, Inkontinenz oder Schlaganfall
  • Umgang mit speziellen Pflegeproblemen wie z.B. das Vermeiden des „Wundliegens“
  • (rücken-) schonende Ausführung von pflegerischen Handlungen wie z.B. das Setzen an den Bettrand
  • Welche Hilfsmittel gibt es und wie werden sie richtig eingesetzt
  • Verhalten im Notfall
  • Richtiger Umgang mit Medikamenten und was sie bewirken
  • welche unterstützenden Möglichkeiten gibt es durch andere Dienste im Gesundheitswesen

Voraussetzung für die individuelle Schulung ist, dass bei der Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt wurde oder ein pflegender Angehöriger bei der entsprechenden Pflegekasse versichert ist. Individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI können für Versicherte nahezu aller Krankenkassen durchgeführt werden. Mit diesen Kassen besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Berufsverband bpa e.V., dem das Pflegeteam Kolkwitz beigetreten ist. Eine Genehmigung der Pflegekasse ist nicht erforderlich.

Auch Versicherte privater Kassen können das Schulungsangebot in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Serviceleistungen

Wir wissen das dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit meist ein akutes Ereignis vorausgeht oder eine Erkrankung der Ursprung ist.

Das Pflegeteam Kolkwitz steht in dieser Zeit an Ihrer Seite und berät sie umfassend, vor allem aber verständlich, über die verschiedenen Möglichkeiten zur Bewältigung dieser emotionalen Ausnahmesituation.

Wir sind ihr verlässlicher Partner – beim Ausfüllen von Formularen, der Beantragung von dringend benötigten Leistungen der jeweiligen Behörden oder auch als Hilfe bei der Bewältigung einer bevorstehenden Begutachtung.

Weiterhin übernehmen wir gern für Sie die Vertretung oder Entlastung pflegender Angehöriger (z.B. bei Urlaub oder Krankheit) und versorgen Sie selbstverständlich auch bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit (z.B. nach einer Operation).

Mit der Unterstützung  unserer erfahrenen Pflegeprofis entwickeln Sie stets eine individuelle Lösung, welche sich an ihrer häuslichen Situation, ihren Wünschen und dem notwendigen Bedarf orientiert, um die optimale häusliche Pflege und gesundheitliche Versorgung der geliebten Person sicherzustellen.